Lebenshilfe

Die Lebenshilfe Delmenhorst und Landkreis Oldenburg versteht sich als Selbsthilfevereinigung.

Als Organisation umfasst sie

  • Menschen mit und ohne Behinderung,
  • deren Eltern, Sorgeberechtigte, Geschwister, weitere Angehörige oder andere ihnen nahestehende Menschen,
  • diejenigen, die sich von Berufs wegen für  Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen einsetzen,
  • alle, die ehrenamtlich Kraft, Ideen und Zeit einbringen,
  • Freunde und Förderer der Lebenshilfe.

Wie alle Bürger haben Menschen mit geistiger Behinderung Anspruch auf Achtung ihrer Menschenwürde, auf den Persönlichkeits- und Gleichheitsschutz und auf alle anderen Grundrechte. Somit bildet das Grundgesetz die Leitlinie für die Arbeit der Lebenshilfe.

Aus dem individuellen "Sosein" geistig behinderter Menschen ergibt sich auf dieser Grundlage eine besondere Verantwortung für ihren Schutz und die Normalisierung ihrer Lebensbedingungen auf dem Weg der sozialen Integration. Unterstützt und gefördert wird der Wunsch nach Selbstbestimmung, Mitwirkung und Mitbestimmung. Diese Aufgabe erfordert Duldung, Toleranz, Verstehen und die Hilfe untereinander.

Die Lebenshilfe hat es sich - dokumentiert in ihrer Satzung - zur Aufgabe gemacht, alle Maßnahmen und Einrichtungen, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit einer geistigen Behinderung aller Altersstufen bedeuten können, anzubieten und zu fördern.

Zur Umsetzung oben genannter Ziele unterhält die Lebenshilfe verschiedene Einrichtungen und Angebote.